Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anbieterinformationen / Vertragspartner

Unternehmenssitz:
Einfach-Dichtungen GmbH
Fidicinstraße 6
10965 Berlin
Telefon: +49 30 7543 797 60
Email: info@einfach-dichtungen.de
Geschäftsführer: Benedikt Fichtl

Email: info@einfach-dichtungen.de
Geschäftsführer: Benedikt Fichtl
Amtsgericht Charlottenburg; HRB 218494 B, UST-ID: DE332097915

 

§ 2 Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Kunden mit der Einfach-Dichtungen GmbH abschließen.

2. Angebote, Lieferungen und Leistungen der Einfach-Dichtungen GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie individuell mit der Einfach-Dichtungen GmbH vereinbart wurden.

3. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen von Einfach-Dichtungen GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird.

4. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. Unternehmer sind hierbei natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Einfach-Dichtungen GmbH in Geschäftsbeziehung tritt, die hierbei in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

§ 3 Angebote / Vertragsschluss

1. Die in den Produktbewerbungen enthaltenen Angaben über Maße, Gewichte, Eigenschaften, Drucklasten, Beständigkeitsangaben usw. sind betriebs- und branchenübliche Annäherungswerte. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

2. Die Darstellung der Produkte im Katalog und den Print-Werbemitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden dar, der Einfach-Dichtungen GmbH ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot kann der Kunde mündlich oder in Textform an die Einfach-Dichtungen GmbH abgeben. Ein wirksamer Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Einfach-Dichtungen GmbH das Angebot des Kunden durch Zahlungsaufforderung nach Bestellabgabe, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform (Brief, Fax, Email) oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annimmt.

3. Sollte der Kunde eine Spezialanfertigung benötigen, bittet die Einfach-Dichtungen GmbH um direkt Kontaktaufnahme. Sofern möglich unterbreitet die Einfach-Dichtungen GmbH dem Kunden ein individuelles Angebot.

4. Produktänderungen, die durch den jeweiligen Hersteller erfolgen und die unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

 

§ 4 Preise

1. Sämtliche Preise sind Endpreise in EURO, d. h. sie beinhalten alle Preisbestandteile sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

2. Die Einfach-Dichtungen GmbH berechnet zusätzlich zu den angegebenen Preisen die mit dem Kunden vorab vereinbarten Versandkosten.

3. Erfolgt eine Versendung der Ware in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU), kommen je nach Lieferland unterschiedliche weitere Kosten, etwa Steuern und/oder Zölle hinzu, die vom Kunden zu tragen sind. Weitere Informationen sind beispielsweise http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm zu entnehmen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung der Ware erfolgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarung per Vorkasse oder Rechnung.

 

Vorkasse

2. Der Kunde zahlt innerhalb von 7 Tagen ab Zahlungsaufforderung per Überweisung im Voraus.

 

Rechnung

3. Der Kunde zahlt nach Erhalt der Rechnung per Überweisung innerhalb von 7 Tagen. Skonto wird nicht gewährt. Die Einfach-Dichtungen GmbH bittet um Verständnis, dass sie sich zur Absicherung des Kreditrisikos bei entsprechender Bonität vorbehalten muss, eine Vorauszahlung zu verlangen. In diesen Fällen wird sich die Einfach-Dichtungen GmbH vor Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen.

4. Für jede nach Verzugseintritt erfolgende Mahnung ist Einfach-Dichtungen GmbH berechtigt, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von 5,00 EUR zu erheben, es sei denn es handelt sich um eine den Verzug erst begründende Mahnung.

 

§ 6 Lieferbedingungen / Abnahme / Gefahrübergang

1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet, erfolgt die Lieferung innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsabschluss, soweit die Parteien keine abweichende Lieferzeit vereinbart haben.

2. Einfach-Dichtungen GmbH behält sich das Recht zu Teillieferungen vor, sofern und soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

3. Gilt nur für Unternehmer:

4. Die Verpflichtung zur fristgerechten Lieferung / Leistung gegenüber Unternehmern entfällt, wenn Einfach-Dichtungen GmbH selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert wird, Einfach-Dichtungen GmbH aber ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und eine ggf. bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5. Beim Versendungskauf geht bei Unternehmern die Gefahr des zufälligen Untergangs / der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Auslieferung der Sache an einen geeigneten Beförderer (Spediteur, Frachtführer, Post etc.) auf den Unternehmer über.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von Einfach-Dichtungen GmbH. Im Falle der Weiterverarbeitung, Verbindung oder Einbau gelieferter Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, Einfach-Dichtungen GmbH an der neu entstandenen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von Einfach-Dichtungen GmbH gelieferten Waren zu den anderen Waren im Zeitpunkt der Verbindung einzuräumen.

2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an Einfach-Dichtungen GmbH ab. Einfach-Dichtungen GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der Einfach-Dichtungen GmbH hat der Kunde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware seitens des Kunden an Dritte ist unzulässig.

3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum von Einfach-Dichtungen GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung gehen sämtliche Kosten und Schäden zu Lasten des Kunden.

 

§ 8 Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

 

§ 9 Werkzeugkosten bei Spezialanfertigungen

Ist Vertragsgegenstand ein nach den individuellen Wünschen des Kunden für diesen hergestelltes Produkt („Spezialanfertigung“) und ist für die Herstellung dieser Spezialanfertigung die Anschaffung eines Werkzeuges/einer Vorrichtung durch die Einfach-Dichtungen GmbH notwendig, trägt der Kunde zusätzlich zum Kaufpreis des Produktes die betreffenden Werkzeugkosten/Kosten der Vorrichtung anteilig nach Maßgabe des individuellen Angebots der Einfach-Dichtung GmbH. Werkzeuge und Vorrichtungen bleiben Eigentum der Einfach-Dichtungen GmbH, auch wenn der Kunde sich an den Werkzeugkosten beteiligt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Werkzeuge und Vorrichtungen

 

§ 10 Informationen zur Mängelhaftung (Gewährleistung)

a) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

b) Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit folgenden Abweichungen:

Der Unternehmer ist verpflichtet, erhaltene Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich, per Fax oder Email anzuzeigen. Entsprechendes gilt für verdeckte Mängel ab Entdeckung des Mangels. Zur Wahrung der Anzeigefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Unterlässt der Unternehmer die vorgenannte Anzeige, so gilt die Ware in Ansehung der betreffenden Mängel als genehmigt.

Unwesentliche Mängel begründen keine Gewährleistungsansprüche des Unternehmers. Maßabweichungen von bis zu 5% (Toleranzen) sind herstellungstechnisch bedingt und stellen keinen gewährleistungspflichtigen Mangel dar.

Ist die Mängelrüge berechtigt und wurde diese rechtzeitig geltend gemacht, ist die Einfach-Dichtungen GmbH berechtigt, den Mangel nach ihrer Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Unternehmer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Beseitigt die Einfach-Dichtungen GmbH einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung durch Ersatzlieferung, beginnt die Verjährungsfrist dadurch nicht erneut.

c) Im Gewährleistungsfall wenden sich sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer bitte an:

Brief: Einfach-Dichtungen GmbH, Fidicinstraße 6, 10965 Berlin

Tel.: +49 30 7543 797 60 (Mo-Fr 08-17 Uhr)

Email: info@einfach-dichtungen.de

 

§ 11 Haftungsbeschränkungen

Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit), Arglist, Garantieversprechen, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen haftet die Einfach-Dichtungen GmbH unbeschränkt.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Einfach-Dichtungen GmbH nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde und der Eintritt des Schadens durch die wesentliche Vertragspflicht verhindert werden sollte. Unter einer Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf zu verstehen. Die Haftung ist im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung der Einfach-Dichtungen GmbH ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Einfach-Dichtungen GmbH.

 

§ 12 Beschwerdeverfahren/Streitschlichtung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@einfach-dichtungen.de.

Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag mit dem Kunden einvernehmlich beizulegen. Sollten wir dabei keine Einigung erreichen, sind wir gerne zur Durchführung eines für den Kunden kostenfreien Schlichtungsverfahrens vor der folgenden anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle bereit: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel: 07851 / 795 79 40, Fax: 07851 / 795 79 41, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de, www.verbraucher-schlichter.de. Sofern dort keine Einigung erzielt wird, steht dem Kunden der Rechtsweg offen.

 

 

§ 13 Recht / Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Convention of Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist ausgeschlossen. Diese Rechtswahl gilt aber nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§ 38 ZPO) und hat er den Vertrag in dieser Eigenschaft geschlossen, ist das für den Sitz der Einfach-Dichtungen GmbH zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Daneben behält sich die Einfach-Dichtungen GmbH vor, den Kunden auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

 

 

Alle Markennamen, Warenzeichen und eingetragenen Warenzeichen sind Eigentum Ihrer rechtmäßigen Eigentümer und dienen hier nur der Beschreibung.

Ausschließlich für gewerbliche Abnehmer

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